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Wechselkennzeichen

Nach fast zwei Jahren Diskussion um das Wechselkennzeichen hat der Bundesrat einer Änderung der Zulassungsverordnung zugestimmt – und damit der Einführung des Wechselkennzeichens bis Mitte 2012. Ab dann können Fahrzeughalter kurzfristig zwischen zwei privaten Kraftfahrzeugen der gleichen Fahrzeugklasse wechseln und brauchen dafür nur ein Nummernschild. Das soll die Anschaffung eines Zweitwagens, zum Beispiel eines umweltfreundlichen Elektro- oder Hybridautos, attraktiver machen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem kleineren Teil mit HU-Plakette, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Hauptkennzeichen mit der Zulassungsplakette, das ein Fahrzeug für den Straßenverkehr gültig macht. Voraussetzung ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben. Das Auto, das gerade nicht genutzt wird, darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen.

Nachrechnen lohnt sich

Die Versicherungsbranche hat angekündigt, günstigere Pakete für beide Fahrzeuge zu schnüren. Ob sich das Wechselkennzeichen für den Fahrzeughalter wirklich rentiert, wird sich zeigen, wenn die Steuersätze und Verwaltungsgebühren verbindlich benannt sind und entsprechende Versicherungsverträge angeboten werden. Laut der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) schlägt eine Neuzulassung derzeit je Fahrzeug mit rund 105 Euro zu Buche: 40 Euro Sachkosten und etwa 65 Euro Verwaltungsgebühren. Die Sachverständigen der GTÜ empfehlen deshalb: abwarten, bis alle Details und Kosten verbindlich geregelt sind, und dann nachrechnen.